FRIDTJOF-NANSEN-REALSCHULE CASTROP-RAUXEL

 

 

Letzte Aktualisierung: 01. März 2005
Elterninformation zum Praktikum im Schuljahr 2005 / 06  

Das Schülerbetriebspraktikum des Schuljahres 2005/06 findet als dreiwöchiges Blockpraktikum im Anschluss an die Weihnachtsferien statt, und zwar vom 9. bis 27. Januar 2006.  

Alle Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs nehmen daran teil.  
  
Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung, die es den Schülern ermöglichen soll, erste Erfahrungen mit der beruflichen Praxis zu sammeln. Damit spielt es innerhalb der Berufswahlvorbereitung eine wichtige Rolle. Im Politikunterricht werden die Schülerinnen und Schüler auf das Praktikum und seine besonderen Anforderungen vorbereitet.  

Das Betriebspraktikum stellt weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, daher erfolgt keinerlei Entlohnung.  
Die Schüler unterliegen während des Praktikums im Wesentlichen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und sind vom Verbot der Kinderarbeit ausgenommen.  

Schüler und Schülerinnen, die in ihrem Praktikum mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen können (Handel, Herstellung, Krankenhaus, Altenpflege, Kindertagesstätte) müssen sich einer sog. Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt unterziehen. Den Termin gibt die Schule bekannt, die Kosten übernimmt der Schulträger, die Schüler/innen erhalten ein unbegrenzt gültiges Zertifikat.  

Bei einem Praktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder ist eine Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz oder über eine Antikörperbildung gegen Kinderkrankheiten, z.B. Poliomyelitis, Röteln (bei Schülerinnen) und Mumps (bei Schülern) vorzulegen.  
Eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung ist nicht gestattet.  

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich ihre Praktikumstelle grundsätzlich selbst und nehmen auch den Kontakt zum Betrieb selbstständig auf

Liebe Eltern, lassen Sie diese Dinge Ihr Kind selbst machen, das Suchen, das Telefonieren, der Besuch im Betrieb, das sind wichtige Bestandteile der Maßnahme! Da die Schüler lernen sollen, sich in einer neuen Situation zu bewähren, kann der elterliche Betrieb nicht der richtige Ort für ein Praktikum sein, auch eine verwandtschaftliche Betreuung in anderen Betrieben liegt nicht im Sinn der Sache.  
Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle bekommen die Schüler/innen Hilfe und Anleitung durch die Schule, insbesondere der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sowie der Verbindungslehrer für das Schülerbetriebspraktikum (Herr Rowold) stehen als Ratgeber zur Verfügung.  
Für die Stellensuche bekommen die Schüler mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 ein Anschreiben für den Betrieb mit anhängender Bestätigung ausgehändigt.  

Diese Bestätigung muss bis zum 12. November 2004 dem Klassenlehrer abgegeben bzw. an die Schule zurück geschickt werden.   

Der Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb zugelassen sein und sollte seinen Sitz in Castrop-Rauxel haben.  

Da der Erfolg des Praktikums in hohem Maße von der jeweiligen Praktikumstelle abhängt, sollte darauf geachtet werden, dass sie  
- den Interessen und Neigungen des Bewerbers/der Bewerberin entspricht,  
- möglichst nicht nur bloßes Zuschauen, sondern auch eine eigene Tätigkeit ermöglicht,  
- nicht zu einem Kleinstbetrieb gehört.  

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind auch während des Praktikums durch die Schule unfallversichert; bei Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Schüler/eine Schülerin entstehen, besteht mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit Haftpflichtversicherungsschutz durch den Schulträger.  

Castrop-Rauxel, im Februar 2005

 
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