FRIDTJOF-NANSEN-REALSCHULE CASTROP-RAUXEL

 

 

Letzte Aktualisierung: 08. April 2016
Schülerbetriebspraktikum: Elterninformation

 

Das Schülerbetriebspraktikum des Schuljahres 2016/17 findet statt in den drei Wochen vom 16.01. - 02.02.2017. 


Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung, die Teilnahme ist für alle Schüler/innen des 9. Jahrgangs verbindlich. 

Es soll den Schülern und Schülerinnen ermöglichen, erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt und der beruflichen Praxis zu sammeln. Damit spielt es innerhalb der Berufswahlvorbereitung eine wichtige Rolle. Im Politikunterricht werden die Schülerinnen und Schüler im ersten Halbjahr der 9. Klasse auf das Praktikum und seine besonderen Anforderungen vorbereitet.  

Das Betriebspraktikum stellt weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, daher erfolgt keinerlei Entlohnung.  
Die Schüler unterliegen während des Praktikums im Wesentlichen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (unter 16 Jahre) und sind vom Verbot der Kinderarbeit ausgenommen. 

Für die Stellensuche bekommen die Schüler mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 ein Anschreiben für den Betrieb mit anhängender Bestätigung ausgehändigt. 

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich ihre Praktikumstelle grundsätzlich selbst und nehmen auch den Kontakt zum Betrieb selbstständig auf.

 

Liebe Eltern, lassen Sie Ihr Kind diese Dinge selbst tun; das Suchen einer geeigneten Stelle, die telefonische Kontaktaufnahme, der Besuch im Betrieb, das sind wichtige Bestandteile dieser Maßnahme! Da die Schüler/innen lernen sollen, sich in einer neuen Situation zu bewähren, kann der elterliche Betrieb nicht der richtige Ort für ein Praktikum sein, auch eine verwandtschaftliche Betreuung in anderen Betrieben liegt nicht im Sinn der Sache.  
Bei der Suche nach einer geeigneten Stelle bekommen die Schüler/innen Hilfe und Anleitung durch die Schule, insbesondere der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sowie der Verbindungslehrer für das Schülerbetriebspraktikum, Herr Rowold, stehen als Ratgeber zur Verfügung. 

 

Der Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb zugelassen sein und sollte seinen Sitz in Castrop-Rauxel haben.  

Da der Erfolg des Praktikums in hohem Maße von der jeweiligen Praktikumstelle abhängt, sollte darauf geachtet werden, dass sie  
- den Interessen und Neigungen des Bewerbers/der Bewerberin entspricht,  
- möglichst nicht nur bloßes Zuschauen, sondern auch eine eigene Tätigkeit ermöglicht,  
- nicht zu einem Kleinstbetrieb gehört.  

 

Schüler und Schülerinnen, die in ihrem Praktikum mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen können (Handel, Herstellung, Krankenhaus, Altenpflege, Kindertagesstätte), erhalten eine sog. Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt. Den Termin gibt die Schule bekannt, die Kosten übernimmt der Schulträger, die Schüler/innen erhalten ein unbegrenzt gültiges Zertifikat.  

Bei einem Praktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder ist eine Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz oder über eine Antikörperbildung gegen Kinderkrankheiten, z.B. Poliomyelitis, Röteln (bei Schülerinnen) und Mumps (bei Schülern) vorzulegen. 

Bei einer Beschäftigung in einem Bereich mit erhöhtem Infektionsrisiko durch Tetanus (z.B. beim Umgang mit Tieren) muss der Impfschutz rechtzeitig vorher vorgenommen bzw. aufgefrischt werden. 
Eine Beschäftigung in Arbeitsbereichen mit allgemein erhöhter Infektionsgefährdung oder anderen erhöhten Risiken ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind auch während des Praktikums durch die Schule unfallversichert; bei Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Schüler/eine Schülerin entstehen, besteht ( mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit) Haftpflichtversicherungsschutz durch den Schulträger.  

 

Die Frist für die Abgabe der Praktikumsbestätigungen endet Freitag, den 16.09.16.

Eine Überschreitung der Anmeldefrist führt zum Ausschluss vom Praktikum! 

 

Castrop-Rauxel, den 08. April 2016   

 
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